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SATZUNG DES "KUNST-FORUM GELLSEREN e.V." [Satzung als PDF-Dokument] § 1 § 2 Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur in der Samtgemeinde Gellersen, insbesondere durch Durchführung von Veranstaltungen und Ausstellungen sowie die ideelle und finanzielle Förderung künstlerischer Aktivitäten. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es kann keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. § 3 § 4 § 5 Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und sein Stellvertreter. Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils drei Jahre gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist zulässig. der Vorstand wird vom Vorsitzenden einberufen. Er ist bei Anwesenheit von drei Mitgliedern beschlussfähig. Auf Antrag von drei Vorstandsmitgliedern ist der Vorsitzende zur Einberufung des Vorstandes verpflichtet. Der Vorstand verwaltet das Vermögen der Gesellschaft. Er hat der Mitgliederversammlung über die Verwaltung des Vermögens und über seine sonstige Tätigkeit Rechenschaft abzulegen. § 6 Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung beschlussfähig. Als ordnungsgemäß gilt die Einberufung, wenn sie mindestens 8 Tage vorher durch öffentliche Bekanntmachung oder durch direkte Benachrichtigung der Mitglieder erfolgt ist. Die Tagesordnung bestimmt der Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und 2 Kassenprüfer aus ihren Mitgliedern mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Auf Antrag ist die Wahl geheim durchzuführen. Zur vorzeitigen Abberufung des Vorstandes oder einzelner seiner Mitglieder bedarf es der 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstandes. Sie setzt den jährlichen Mitgliedsbeitrag fest. Für Satzungsänderungen und den Ausschluss von Mitgliedern ist die einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich. § 7 § 8 Die Liquidation des Vereins erfolgt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an die Samtgemeinde Gellersen. Das Vermögen darf nur für steuerbegünstigte Zwecke der Kunst- und Kulturpflege verwendet werden. § 9 Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung in Reppenstedt am 23. November 1993 beschlossen. Gültige Fassung vom 29. Juli 1994 |